KKIsolutions – Inhaber: Florian Krebs, 63594 Hasselroth
Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen KKIsolutions (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Entwicklung, Anpassung, Bereitstellung und Übergabe von Webseiten, Webanwendungen, SaaS-Lösungen, Automatisierungen und sonstigen digitalen Anwendungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden nicht geschuldet:
(1) Die reguläre Projektlaufzeit beträgt bis zu drei Monate ab Projektbeginn, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Nach erfolgreicher Fertigstellung erfolgt die Projektabnahme und Übergabe.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern sämtliche Fristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere:
(1) Die Vergütung erfolgt individuell auf Basis des jeweiligen Angebots.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Drittanbieter- und Hostingkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Kündigt oder beendet der Kunde ein laufendes Projekt vorzeitig, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
(2) Bereits entstandene Fremdkosten, Lizenzkosten, Hostingkosten oder sonstige Auslagen sind zusätzlich zu erstatten.
(1) Zur Leistungserbringung können Dienste Dritter eingesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere:
sowie vergleichbare Anbieter.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Leistungsänderungen, Preisanpassungen, Sicherheitsvorfälle oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter.
(3) Der Kunde erkennt an, dass Drittanbieter eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen verwenden.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung.
(2) Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die spätere Nutzung der entwickelten Anwendung liegt beim Kunden.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Datenschutzkonformität der durch den Kunden geplanten Datenverarbeitung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen.
(5) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(1) Sofern KI-Systeme oder Automatisierungen eingesetzt werden, erfolgt dies auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Daten an externe KI-Anbieter übermittelt werden können.
(3) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Nutzung solcher Funktionen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
(1) Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
(2) Mit der Abnahme werden sämtliche vereinbarten Zugangsdaten, Administrationsrechte und Projektbestandteile übergeben.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten unverzüglich nach Übergabe zu ändern.
(4) Mit erfolgreicher Übergabe geht die Verantwortung für Betrieb, Wartung, Datenschutz, Datensicherheit und die Nutzung der Anwendung auf den Kunden über.
(5) Ab diesem Zeitpunkt endet die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für den laufenden Betrieb der Anwendung.
(1) Nach Projektabnahme erhält der Kunde einen kostenlosen Bugfix-Support von 30 Kalendertagen.
(2) Der Support umfasst ausschließlich Fehlerkorrekturen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
(3) Erweiterungen, Änderungswünsche oder neue Funktionen stellen keinen Supportfall dar.
(4) Nach Ablauf des Supportzeitraums können Wartungs- oder Supportverträge gesondert abgeschlossen werden.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Open-Source-Komponenten und Drittanbieterbibliotheken einzusetzen.
(2) Für Änderungen, Sicherheitslücken oder die Einstellung solcher Komponenten übernimmt der Auftragnehmer nach Übergabe keine Haftung.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
(2) Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Veröffentlichung des Projekts als Referenz erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden.
(1) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt keine:
(3) Die rechtliche Prüfung der Anwendung obliegt ausschließlich dem Kunden.
Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Hasselroth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.